Wohnungs-Mietvertrag
Der (Die) Vermieter _________________________________________________________________
wohnhaft in ________________________________________________________________
und der (die Mieter) ________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________
schliessen folgenden Mietvertrag:
§ 1 Mietraeume
1. Im Hause ________________________________________________________________
(Ort, Strasse, Haus-Nr., Etage)
werden folgende Raeume vermietet:
_______Zimmer, _______Kueche/Kochnische, _______Bad/Dusche/WC, _______Bodenraeume /
Speicher Nr. _______ , _______Kellerraeume Nr. _______
_______Garage / Stellplatz, ______Garten, _______Gewerblich genutzte Raeume
2. Der Mieter ist berechtigt, Waschkueche, Trockenboden / Trockenplatz, ________________ gemaess
der Hausordnung mitzubenutzen.
3. Dem Mieter werden vom Vermieter fuer die Mietzeit ausgehaendigt:
______Haus-, ______Wohnungs-, ______Zimmer-, ______Boden-/Speicher-, ______ Garagen-
Schluessel.
4. Die Wohnflaeche betraegt _______qm.
5. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung. ja nein
§ 2 Mietzeit
Das Mietverhaeltnis beginnt am: ________________, es laeuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein laengerfristiges Mietverhaeltnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und
Verwertungskuendigungen fuer _______Jahr(e) ausgeschlossen.
Die Kuendigungsvoraussetzungen richten sich im uebrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den
vertraglichen Absprachen (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages.)
§ 3 Miete
1. Die Miete betraegt monatlich: ______________Euro.
in Worten: ______________________________________________________________Euro.
Die Vertragspartien vereinbaren, dass die Miete fuer den Zeitraum von __________Jahren nicht
erhoeht wird.
Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und aenderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem fuer den Vermieter als
auch in dem fuer den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das
Gewuenschte anzukreuzen, geschieht das nicht, so gilt die gesetzliche Regelung.
§ 3 Miete
1. Die Miete betraegt monatlich: ______________Euro.
in Worten: ______________________________________________________________Euro.
Die Vertragspartien vereinbaren, dass die Miete fuer den Zeitraum von __________Jahren nicht
erhoeht wird.
Wichtiger Hinweis: Alle Eintragungen und aenderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem fuer den Vermieter als
auch in dem fuer den Mieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen. An den mit einem bezeichneten Stellen ist das
Gewuenschte anzukreuzen, geschieht das nicht, so gilt die gesetzliche Regelung..2
Mietererhoehungen und alle anderen Erklaerungen, die Vertragsaenderungen betreffen, muss der
Vermieter schriftlich abgeben. Soweit gesetzlich zulaessig, reicht die Abgabe der Erklaerung in
Textform aus.
Mit dieser Miete sind saemtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas
anderes ergibt.
Die Wohnung wurde mit oeffentlichen Mitteln gefoerdert und deshalb preisgebunden; die Miete ist
daher auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt.
Die Wohnung wurde oeffentlich gefoerdert. Die Mieterhoehungsmoeglichkeiten richten sich nach der
Foerdervereinbarung / Foerderzusage in Verbindung mit dem Buergerlichen Gesetzbuch.
Die hoechstzulaessige Miete betraegt ____________Euro bis zum ___________ (Ende der Bindung).
Der Vermieter erteilt dem Mieter alle Auskuenfte zur Mietbindung aus der Foerderzusage.
2. Zusaetzlich zur Miete bezahlt der Mieter
a) fuer Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Hoehe von ____________Euro monatlich.
b) fuer Wasserversorgung, Entwaesserung, Muellabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen
_____________________________________________________________
_____________________________________________________________
einen Pauschalbetrag eine Vorauszahlung in Hoehe von ___________Euro monatlich.
ueber die Vorauszahlungen wird jaehrlich abgerechnet. Ist ein Pauschalbetrag vereinbart, erfolgt
keine Nachforderung.
3. Der Gesamtbetrag der Miete in Hoehe von monatlich ___________Euro ist auf das Konto _______
______________________________________________________________
des Vermieters zu zahlen.
4. Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten
fuer das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich _____________Euro/qm angefallen sind.
Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusaetzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter,
dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten
auszugleichen.
§ 4 Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten
1. Soweit Vorauszahlungen vereinbart wurden gilt folgendes: Sind bei den Kosten fuer Heizung und
Warmwasser die Grundsaetze ueber die verbrauchsabhaengige Heizkostenabrechnung massgeblich,
werden die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage und der zentralen
Warmwasserversorgung anteilig auf die Mieter des Hauses umgelegt.
2. Die Gesamtkosten fuer Heizung und Warmwasser werden zu 50 % nach Wohnflaeche (qm-Zahl) und
zu 50 % nach dem festgestellten Waermeverbrauch umgelegt, soweit nicht nachstehend ein anderer
nach der Heizkostenverordnung zulaessiger Verteilerschluessel gewaehlt wurde.
3. Auf Grund des guten energetischen Zustandes des Gebaeudes erfolgt eine Verteilung der Heiz- und
Warmwasserkosten zu __________% (30 % oder 40 %) nach Wohnflaeche zu _________% (70 %
oder 60 %) nach Verbrauch..3
4. Andere Betriebskosten werden verbrauchsabhaengig oder verursachungsabhaengig abgerechnet,
soweit sie entsprechend erfasst werden. Anderenfalls erfolgt die Abrechnung ueber
die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnflaeche;
die Betriebskosten fuer Wasserversorgung, Entwaesserung und Muellabfuhr nach Personenzahl.
5. ueber die Heiz- und Betriebskosten wird einmal jaehrlich innerhalb angemessener Frist abgerechnet.
Der Abrechnungszeitraum endet jeweils zum __________________.
6. Der Vermieter kann eine Nachzahlung auf die Heiz- und Betriebskosten nur verlangen, sofern er
spaetestens 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter durch schriftliche
Abrechnung nachweist, dass die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten nicht ausgereicht haben.
Ergibt sich ein Guthaben aus der Abrechnung fuer den Mieter, wird dies unverzueglich ausgezahlt.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskraeftig festgestellten Forderungen darf der
Vermieter nicht vornehmen. Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung muessen dem
Vermieter spaetestens 12 Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.
7. Nachforderungen des Vermieters werden 4 Wochen nach Zugang der ordnungsgemaessen
Abrechnung faellig. Der Vermieter gewaehrt dem Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen.
Gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten kann der Mieter verlangen, dass ihm
Kopien der Berechnungsunterlagen zugesandt werden.
8. ueber- oder unterschreiten die Vorauszahlungen die tatsaechlichen Kosten, so kann jede
Vertragspartei die Vorauszahlung auf einen angemessenen Betrag anpassen.
§ 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser
1. Der Vermieter muss die Sammelheizung, soweit es die Witterung erfordert, mindestens aber in der
Zeit vom 15. September bis 15. Mai in Betrieb halten. Eine Temperatur von mindestens 20°C bis
22°C zwischen 6.00 und 24.00 Uhr in den beheizbaren Raeumen ist zu erreichen. Nachts sind 18°C
ausreichend.
2. Warmwasser muss der Vermieter Tag und Nacht zur Verfuegung stellen.
3. Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit
Zustimmung des Mieters zulaessig. Bei Leistungsstoerungen kann der Mieter dem Vermieter
gegenueber auch in diesem Fall die mietrechtlichen Gewaehrleistungsansprueche geltend machen.
§ 6 Pflichten des Vermieters vor Einzug
Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhaeltnisses folgende Arbeiten auf seine
Kosten in den Mietraeumen vornehmen zu lassen:
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
§ 7 Maengel und Schaeden an der Wohnung
1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzueglich
mitteilen..4
2. Hat die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel oder fehlt bzw. entfaellt eine zugesicherte
Eigenschaft, so kann der Mieter in angemessenem Umfang die Miete kuerzen, bis der Vermieter
den Mangel abstellt. Weitere Ansprueche, wie zum Beispiel Erfuellungs- und Schadensersatz-ansprueche,
bleiben bestehen.
3. Laesst der Vermieter ihm mitgeteilte Maengel trotz Mahnung durch den Mieter nicht innerhalb eines
Monats oder in dringenden Faellen unverzueglich beheben, so ist der Mieter ausserdem berechtigt,
die Maengel auf Kosten des Vermieters zu beseitigen. Der Mieter kann sich dabei einer Fachfirma
bedienen und als Vorschuss einen angemessenen Betrag bei der naechsten Mietzahlung
einbehalten.
4. Der Mieter haftet dem Vermieter fuer Schaeden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen,
Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht
haben.
§ 8 Ausbesserungen und bauliche Veraenderungen
1. Der Mieter hat Massnahmen in der Wohnung oder im Haus zu dulden, die erforderlich sind, um sie
oder das Gebaeude zu erhalten (Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen).
2. Massnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur
Einsparung von Energie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter zu dulden, soweit die
geplanten Massnahmen oder die zu erwartende Mieterhoehung fuer ihn, seine Familie oder einen
anderen Angehoerigen seines Haushaltes nicht zu einer ungerechtfertigten Haerte fuehren wuerde.
3. Aufwendungen, die der Mieter waehrend der Bauarbeiten machen musste, hat der Vermieter zu
ersetzen; auf Verlangen hat der Vermieter Vorschuss zu leisten. Diese Ausgaben fuehren nicht zur
Mieterhoehung.
4. Der Vermieter hat dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Bauarbeiten deren Art, Umfang, Beginn
und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhoehung der Miete schriftlich mitzuteilen. Der
Mieter ist berechtigt, bis zum Ende des auf die Mitteilungen folgenden Monats zum Ablauf des
naechsten Monats zu kuendigen. Hat der Mieter gekuendigt, ist die Massnahme bis zum Ablauf der
Mietzeit zu unterlassen. Letzteres gilt nicht bei Massnahmen, die mit keiner oder nur mit einer
unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Raeume verbunden oder als Sicherungsmassnahmen
dringend erforderlich sind.
§ 9 Einbauten des Mieters
1. Der Mieter ist berechtigt, anstelle von Kohleoefen oeloefen oder andere geeignete Heizgeraete
aufzustellen. Die behoerdlichen Vorschriften, insbesondere fuer die Aufstellung von oeloefen und
Lagerung des Heizoels, sind zu beachten. Eventuell erforderliche behoerdliche Genehmigungen holt
der Mieter auf eigene Kosten ein. Das Aufstellen ist dem Vermieter in angemessener Zeit vorher
anzukuendigen.
2. Der Mieter ist berechtigt, bauliche Veraenderungen und Einrichtungen fuer eine behindertengerechte
Nutzung der Mietsache oder des Zugangs zu ihr auf eigene Kosten durchzufuehren. Er muss vorher
die Zustimmung des Vermieters einholen. Dieser kann die Zustimmung verweigern, wenn er oder
die Mitbewohner ein ueberwiegendes Interesse an der unveraenderten Erhaltung der Mietsache
haben. Der Vermieter kann vom Mieter eine angemessene Sicherheit fuer die Wiederherstellung
des urspruenglichen Zustandes nach Auszug fordern. Der Mieter haftet fuer die fachmaennische
Herstellung und fuer die ordnungsgemaesse Benutzung. Besteht ein nennenswertes Schadensrisiko,
so hat er eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
3. Sonstige Einbauten und bauliche Veraenderungen durch den Mieter duerfen, soweit sie ueber den
vertragsgemaessen Gebrauch hinausgehen, nur mit Erlaubnis des Vermieters vorgenommen
werden. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn die Massnahme fuer ihn oder fuer die
Mitbewohner unzumutbar ist..5
4. Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussvertraege mit Energielieferanten, Telekommunikations-unternehmen
und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschliessen. Der Vermieter gestattet ihm
hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
Notwendige zusaetzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies fuer ihn nach
pflichtgemaessem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfuer freistellt.
5. Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, wegzunehmen.
Dies gilt nicht, sofern der Vermieter dem Mieter eine angemessene Entschaedigung zahlt, es sei
denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einrichtung mitzunehmen.
6. Eine Vereinbarung, durch die das Mitnahmerecht des Mieters ausgeschlossen wird, ist nur
wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich gemaess Ziffer 8 vorgesehen ist.
7. Der Mieter kann in der Wohnung auf seine Kosten folgende Arbeiten vornehmen:
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________
8. uebernimmt der Vermieter beim Auszug des Mieters dessen Einbauten oder bauliche
Veraenderungen, so hat er dem Mieter die nachgewiesenen Kosten zu erstatten, abzueglich
2 % 5 % 10 % fuer jedes Jahr Wohndauer.
§ 10 Nutzung der Mietraeume, Untervermietung
1. Der Mieter kann jederzeit Ehegatten, Familienangehoerige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter
einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt fuehren wollen, in die Wohnung aufnehmen,
wenn diese dadurch nicht ueberbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend
genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den
Vertrag fuer sich alleine fortzufuehren, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges
Interesse des Vermieters entgegensteht.
2. Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter
muss dies erlauben, wenn fuer den Mieter nach dem Abschluss des Vertrages ein berechtigtes
Interesse daran besteht, einen Teil bzw. die ganze Wohnung einem Dritten zum Gebrauch zu
ueberlassen. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung durch die Untervermietung ueberbelegt wuerde oder
wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund fuer die Verweigerung vorliegt.
3. Ist die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, ist der Wechsel bzw. das Ausscheiden
einzelner Mitglieder dem Vermieter unverzueglich anzuzeigen.
4. Eine Berufsausuebung in der Wohnung ist dann genehmigungspflichtig, wenn hierdurch erhebliche
Interessen der Nachbarn oder des Vermieters beruehrt werden. Telearbeit und nicht stoerende
Betaetigungen sind ohne Genehmigung zulaessig.
§ 11 Haushaltsmaschinen
Der Mieter darf in den Mietraeumen Haushaltsmaschinen (z. B. Wasch- und Geschirrspuelmaschinen,
Waeschetrockner) aufstellen. Der Vermieter versichert, dass die Stromversorgung der Wohnung
ausreichend abgesichert ist bzw. er stellt diese auf Anforderung her..6
§ 12 Tierhaltung
1. Der Mieter darf in der Wohnung Haustiere halten, soweit dies nach Anzahl und Groesse der Tiere
allgemein ueblichen Vorstellungen entspricht.
2. Der Vermieter kann der Tierhaltung widersprechen, wenn durch die Tierhaltung die
Hausgemeinschaft belaestigt wird.
§ 13 Gartennutzung
1. Der Mieter darf den zum Haus gehoerenden Garten nutzen.
2. Die Pflege des Gartens uebernimmt der Vermieter Mieter.
3. Gartengeraete und Material zur Pflege des Gartens hat der Vermieter Mieter auf seine
Kosten bereitzustellen.
§ 14 Fernseh- und Rundfunkempfang
1. Der Vermieter ist berechtigt, mit Zustimmung der Mehrheit der Mieter anstelle von Einzelantennen
eine Gemeinschaftsantenne fuer alle ueblichen Rundfunk- und Fernsehprogramme zu errichten. In
diesem Falle ist der Mieter verpflichtet, seine Einzelantenne zu entfernen, sofern nicht in
Ausnahmefaellen wichtige Gruende fuer die Beibehaltung vorliegen. Das gilt sinngemaess fuer
Satellitenempfangsanlagen.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Gemeinschaftsempfangsanlage jeweils auf dem ortsueblichen
Standard empfangsbereit zu halten.
3. Der Mieter kann in seine Wohnung auf eigene Kosten einen Kabelanschluss legen lassen.
4. Hat der Mieter ein besonderes Interesse, darf er eine Aussenantenne zum Fernseh- und
Rundfunkempfang fuer diejenigen Programme anbringen, fuer die keine Gemeinschaftsempfangs-anlage
vorhanden ist oder vom Vermieter nicht empfangsbereit gehalten wird. Dies gilt auch fuer
Satellitenempfangsanlagen (Parabolantennen). Der Vermieter kann den Platz auswaehlen, an dem
die Antenne angebracht wird, sofern dort ein einwandfreier Empfang gewaehrleistet ist. Die
Antennenanlage hat den VDE-Vorschriften ueber Aussenantennen zu entsprechen. Der Mieter hat
seine Antennenanlage in ordnungsgemaessem Zustand zu halten. Kosten aus der Anbringung und
Unterhaltung der eigenen Antenne traegt der Mieter.
5. Eine Ausgliederung der Fernseh- und Rundfunkversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit
Zustimmung des Mieters zulaessig.
§ 15 Betreten der Mietraeume durch den Vermieter
1. Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mietraeume, soweit wichtige Gruende (Haus- oder
Wohnungsverkauf, Kuendigung, Reparaturen) dies erfordern, zusammen mit Interessenten oder
Handwerkern nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter betreten. Dabei hat er auf die
Arbeitszeit des Mieters oder sonstige persoenliche Hinderungsgruende Ruecksicht zu nehmen.
Besichtigungen sind auf ca. 3 Stunden an einem Tag pro Woche zu beschraenken.
2. Damit der Vermieter im Notfall auch bei laengerer Abwesenheit des Mieters Zugang zur Wohnung
hat, muss dieser dem Vermieter mitteilen, wem er zu diesem Zweck einen Wohnungsschluessel
ueberlassen hat..7
§ 16 Auskunftspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle erforderlichen Angaben schriftlich zu erteilen; dies
betrifft insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, Mieterhoehungen, Zinssenkungen,
Auskuenfte fuer Wohngeldantraege, Wohnflaechenberechnungen sowie die Angaben ueber die
Zusammensetzung der Miete bei oeffentlich gefoerderten Wohnungen.
§ 17 Ordentliche Kuendigung
1. Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der
Kuendigungsfrist von 3 Monaten kuendigen.
2. Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kuendigen, wenn er die Raeume als
Wohnung fuer sich oder fuer Angehoerige seines Haushalts oder fuer seine Familienangehoerigen
wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benoetigt oder sonst ein berechtigtes Interesse im
Sinne des Gesetzes nachweist.
3. Die Kuendigungsfrist verlaengert sich fuer den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und
nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
4. Kuendigungserklaerungen muessen spaetestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner
eingegangen sein, dabei zaehlen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. Die
Vertragspartner koennen nur schriftlich kuendigen, muendliche Kuendigungen sind unwirksam.
5. Eine Teilkuendigung von Nebenraeumen ist ausgeschlossen.
§ 18 Fristlose Kuendigung
1. Endet das Mietverhaeltnis durch berechtigte fristlose Kuendigung des Vermieters aus wichtigem
Grund, so haftet der Mieter fuer den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Raeume
nach dem Auszug des Mieters eine Zeit lang leer stehen oder billiger vermietet werden muessen.
Die Haftung besteht hoechstens fuer einen Zeitraum von 2 Monaten nach Rueckgabe der Wohnung.
Die Haftung entfaellt, wenn der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genuegend bemueht hat.
2. Endet das Mietverhaeltnis durch berechtigte fristlose Kuendigung des Mieters aus wichtigem Grund,
so haftet der Vermieter fuer den Schaden des Mieters. Die Kuendigungserklaerung des Mieters ist
ohne Begruendung wirksam.
§ 19 Tod des Mieters
1. Ehegatten, Kinder, Lebenspartner, Familienangehoerige und andere Personen treten in der
gesetzlichen Reihenfolge in das Mietverhaeltnis ein, wenn sie mit dem verstorbenen Mieter einen
gemeinsamen Haushalt gefuehrt haben. Sie koennen innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod
des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter mitteilen, dass sie das Mietverhaeltnis nicht
fortsetzen wollen. Dann gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
2. Sind mehrere Personen Mieter, so koennen bei Tod eines Mieters die anderen das Mietverhaeltnis
innerhalb der ersten 3 Monate, nachdem sie vom Tod des Mitmieters Kenntnis erlangt haben, mit
einer Frist von einem Monat kuendigen.
3. Das gleiche Kuendigungsrecht gilt fuer den Erben, der das Mietverhaeltnis fortsetzt, wenn niemand
nach den gesetzlichen Vorschriften eingetreten ist..8
§ 20 Auszug des Mieters
Zieht der Mieter aus, muss er die Raeume besenrein und mit saemtlichen Schluesseln dem Vermieter
oder seinem Verwalter zurueckgeben.
§ 21 Mehrere Mieter
1. Mehrere Mieter haften fuer alle Verpflichtungen aus dem Mietverhaeltnis als Gesamtschuldner.
2. Kuendigungen, Mieterhoehungen sowie andere Erklaerungen mit dem Ziel, eine Vertragsaenderung
herbei zu fuehren, muessen von oder gegenueber allen Mietern abgegeben werden.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch gegenueber dem Vermieter bekannt gegebenen
Mitgliedern der Wohngemeinschaft.
§ 22 Sonstige Vereinbarungen
1. Die Hausordnung ist Bestandteil diesen Vertrages, wenn sie ihm beigefuegt ist. Wesentliche
Verpflichtungen des Mietvertrages koennen hierdurch nicht abgeaendert oder ergaenzt werden.
2. ______________________________________________________________________________
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__________________________, den _______________
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Vermieter Mieter
In Zweifelsfaellen empfiehlt es sich fuer die Vertragspartner, rechtskundigen Rat bei den jeweils oertlich
zustaendigen Organisationen der Hauseigentuemer und Mieter einzuholen.
Die Adresse des oertlichen Mietervereins erhalten Sie unter der zentralen Service-Rufnummer 01805 /
835 835. Sie koennen sich auch direkt an den Dachverband, Deutscher Mieterbund e. V., wenden,
wenn Sie die Anschrift des Mietervereins suchen,Tel.: 030 / 2 23 23 - 0, Internet: www.mieterbund.de,
e-mail: info@mieterbund.de.
Herausgeber: DMB-Verlag, Verlags- und Verwaltungsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes mbH,
Littenstrasse 10, 10179 Berlin, Januar 2002 ©MB-Verlag
Zi. Zimmer 房间。
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Whg. Wohnung 指整套住房,可以是单间或多间房间。1-Zi.-Whg.就是单间房间的住房。
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EBK Einbaukueche 指包括整套厨房设备。一般有碗橱,电炉,烤箱,电冰箱,清洗设备等。
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Balk./Blk. Balkon 阳台。SW-Blk.就是西南朝向的阳台。
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moebl. moebliert 带家具。一般出租的私房都不配家具。
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TG Tiefgarage 地下停车场
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Kue. Kueche 厨房
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sep. WC 厕所和浴室分开,比较合理的一种布局。国内大概称为干湿分流。
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Park. Parkett 地板。也称为Parkettboden。 Teppichboden为铺了地毯的地面。
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Bad 说明浴室带浴缸。Duschbad则表示又可以淋浴的浴缸。
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Du. Dusch 只有淋浴设备,不带浴缸。
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Wohnzi. Wohnzimmer 起居室
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Kochni. Kochnishe 简单小型的厨房设备。一般只有电炉和电烤箱。没有碗橱和电冰箱等。
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NR Nichtraucher 不吸烟的人。一般房东都喜欢不吸烟的房客。所以在寻找房屋时,应该强调这一点。
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Bj. Baujahr 房屋建造年份。Bj.1998就是1998年落成的房屋。这个词也常用于汽车的生产年份。
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居住环境
ruh. ruhig 安静的,用来描写住房周围的环境。
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verkehrsg. verkehrs-guestig 交通方便。
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HM Hausmeister 物业管理人员。表示有固定的管理人员管理楼房,对房客会比较方便。
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NB Neubau 新盖的房屋。一般房租较贵。相对的词为Altbau。
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Waschkue. Waschkueche 洗衣房。和厨房一点也没有关系。德国许多住宅有专门放置洗衣机的房间,一般在地窖。还会有一定空间晾衣服用。因为德国一般不在室外晾衣服,所以这样一个洗衣房会很有用。
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Terr. Terrace 阳台的一种,一般比较大。
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Abstellr. Abstellraum 储藏室。德国住房一般都有 一定面积的储藏室,可以放置暂时不用的家具和物品。如果在地下,也称为Keller
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Keller 地下室,一般用来储藏不常用的东西。是否干燥很重要。
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Grg. Garage 车库。见TG
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ZH 中央暖气供应。表示整栋楼房统一供应暖气,区别于单套住房内独用的取暖设备。一般来说,中央暖气设备取暖效果比较好,费用也比较省。
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ab.Sof. ab Sofort 立刻。大部分房东提前若非月寻找房客。所以一定要看清所找的住房是否立刻能入住还是要等待一段时间。
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房租与租房合同
KM Kaltmieter 冷租,指不包括物业管理费用和电费的房租。
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WM Warmmieter 热租,指包括全部费用的房租。
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NK Nebenkosten 类似于国内的物业管理费。包括公共场所的清洁维修费用。
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Kt. Kaution 押金。一般相对于1-2个月的房租。迁出时会退回。
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Prov.
Provision 佣金。如果通过中介公司租房,还要向中介缴纳佣金,一般是1-2个月的房租。
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ca. 大约
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Su. Suche 寻找。表示该广告是寻找住房的。
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m. mit 带...。比如mit Kueche就是带厨房。
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NM Nachmieter 后租人。一般的租房合同要求房客在停止合同之前3个月通知房东。如果想提前搬出,就需要找续租人接替租房合同。
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Besichtigung 看房。一般在看了广告后,与房东或中介人电话联系,然后确定一个日期看房。
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Alleinst. Alleinstehende 独身者。有的房东不喜欢有家庭的房客,而亲睐于单身房客。